Breite der Rollbahnen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Die erste Verbindungsrollbahn muß mindestens 370 m vom Beginn der SLB entfernt liegen.
(4) Bei der Projektierung der Rollbahnen ist die Lage der Mittel der funktechnischen Sicherstellung so zu berücksichtigen, daß deren Entfernung von der Kante der befestigten Decken der Hauptrollbahnen mindestens 30 m betragen muß. Die Breite der Rollbahnen ist anhand der Angaben der Tabelle IV/2 zu wählen.

Anmerkung:
1. Die Breite der Nebenrollbahnen der Dezentralisierungsräume und Breite der Rollbahnen zu den Deckungen werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Ziffer 32 gewählt.
2. Zur Gewährleistung des schnellen Rollens zum Start von Flugzeugen im Paar werden die Abschnitte der Hauptrollbahnen, die in die SLB münden, mit einer Breite von 20 ... 25 m gebaut.
3. Auf Flugplätzen I. und II. Klasse kann die Breite der Haupt- und Nebenrollbahnen (oder einzelner Abschnitte) zur Gewährleistung der Annahme von Flugzeugen mit einer größeren Spurbreite vorgesehen werden. Das wird durch das militärische Forderungsprogramm festgelegt.
4. Damit vom Boden an den Rändern der Rollbahnen keine Fremdkörper in die Triebwerke gelangen können, sind dichte Rasennarben bis an die Rollbahnkante anzulegen.

49. Die Hauptrollbahnen sind unter Berücksichtigung ihrer Nutzung für den Start und die Landung von Flugzeugen im Falle der Zerstörung der SLB zu projektieren. Gleiches gilt auch für die Projektierung der Rollbahnen in