Mindestradien der Anschlußstellen der Rollbahnen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

den Dezentralisierungsräumen, die besonders weit von der SLB entfernt liegen.
50. Die Rollbahnen zur SLB und zu anderen FBF müssen vorwiegend im rechten oder stumpfen Winkel einmünden (Bild IV/1). Kurven der Rollbahnen mit spitzen Winkeln sind nicht zulässig. Die Verbindungsradien der Kanten der Rollbahnen an den Kreuzungs- und Einmündungsstellen in die SLB sind unter Berücksichtigung der Gewährleistung des sicheren Einkurvens beim Rollen der Flugzeuge nach den Angaben der Tabelle IV/3 zu wählen.

Anmerkung:
1. Es empfiehlt sich, an den Wendestellen der Rollbahnen Vollkurven zu bauen. Oberflächenneigungen nach außen sind nicht zulässig.
2. Zur Vereinfachung der Arbeiten können die Kurven an den Einmündungsstellen durch Sehnen ersetzt werden.
3. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Bedarfsträger.

51. Auf den Rollbahnen und den Flugzeugabstellplätzen, die außerhalb des eingeebneten Teiles des Flugfeldes liegen, sind entlang der Ränder der befestigten Decken Seitensicherheitsstreifen mit einer Breite von mindestens 10 m auf Flugplätzen der I. und II. Klasse und 5 m auf den übrigen Flugplätzen anzulegen. In den Fällen, in denen diese Rollbahnen zum Start und zur Landung von Flugzeugen vorgesehen sind, müssen die Seitensicherheitsstreifen eine Breite von mindestens 25 m haben. Die Tragfähigkeit hat mindestens 800 kPa (8 kp/cm ) zu betragen.