Standschwebe

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

ist die Standschwebe in der Regel in einer Höhe bis zu 10 m, bezogen auf die Höhe des Flugplatzes bzw. Landeplatzes, d.h. im Einflußbereich des Luftkissens durchzuführen. Die Standschwebe in Höhen über 10 m kann beim Transport von Lasten an der Außenlastanlage, beim Aufnehmen von Personen an Bord des Hubschraubers bzw. Herablassen von Lasten mit dem Bordausleger und aus taktischen Erwägungen erfolgen. Die Standschwebe in Höhen über 10 m und bis 200 m ist nur bei dringender Notwendigkeit durchzuführen. Dieser Höhenbereich wird als gefährlicher Bereich der Standschwebe bezeichnet, da beim Ausfall der Triebwerke in Höhen über 10 m nicht das sichere Aufsetzen bei der vertikalen Landung gewährleistet ist, und eine Höhe von 200 m und geringer nicht ausreicht, den Hubschrauber in einen stabilen Autorotationsflug zu überführen.
Wenn die Notwendigkeit entsteht, die Standschwebe in Höhen über 200 m durchzuführen, sind der befohlene Ort der Standschwebe und die Höhe nach dem Standschwebe- und Längsanfluganzeiger des Systems DISS-15 einzuhalten; dabei sind die Zeiger der Längs- und Quergeschwindigkeit sowie der Zeiger der Vertikalgeschwindigkeit auf Null zu halten.
Mit dem Hubschrauber Mi-24 sind der vertikale Start bzw. das vertikale Abheben des Hubschraubers vom Boden, die Standschwebe und die vertikale Landung bzw. das vertikale Aufsetzen bei einer Gegenwindgeschwindigkeit von höchstens 25 m/s und einer Geschwindigkeit des Seiten- und Rückenwindes von höchstens 10 m/s gestattet. Die maximal zulässige Seitenwindgeschwindigkeit wird durch die Ausschlagreserve des rechten Pedals und die maximal zulässige Geschwindigkeit des Rückenwindes durch den Wert des positiven Längsneigungswinkels begrenzt, bei dem bei äußerster hinterer Schwerpunktlage die Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß der Hecksporn beim Abheben und Aufsetzen den Boden berührt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Steuertechnik bei Rücken- und Seitenwind, wenn dessen Geschwindigkeit die o.g. Maximalwerte erreicht, äußerst kompliziert wird. Deshalb ist in allen Fällen, in denen es die Lage erlaubt, bei Gegenwind und im äußersten Falle bei Gegenseitenwind abzuheben und aufzusetzen.
Außerdem ist zu berücksichtigen, daß bei der Standschwebe bei Seitenwind, dessen Geschwindigkeit 10 m/s erreicht, die