Druckvorlagen

Auszug aus der Richtlinie Nr. 058/8/001 Gestaltung der Dokumente des Vorschriftenwesens vom 01.08.1989, mit anderen Ergänzungen

3.1. Technische Forderungen

3.1.1. Allgemeines
Die Druckvorlagen können aus folgenden Elementen bestehen:
a) Textvorlagen
b) Strichvorlagen
c) Halbtonvorlagen

Sämtliche Druckvorlagen müssen planliegend und dürfen nicht gebrochen, gefaltet, geknickt, eingerissen, verschmiert, zerkratzt oder anderweitig beschädigt sein sowie keine Details enthalten, die bei der Reproduktion nicht erscheinen sollen. Die Rückseite der Druckvorlage darf sich nicht störend auf die Reproduktion auswirken. Die Oberfläche der Druckvorlage darf nicht kleben. Strichvorlagen sind nach Möglichkeit in die mit Schreibmaschine geschriebenen Textvorlagen gemäß den dafür geltenden Festlegungen einzukleben oder einzuzeichnen. Ausnahmen sind vor der Bildbearbeitung festzulegen.

Für Lehrtafeln, überformatige Anlagen (nachfolgend Beilagen) oder andere Druckvorlagen, die zu einer Gesamtform zusammengefügt werden, ist ein Standmuster vorzubereiten. Einzelne Teile einer Druckvorlage müssen eine einheitliche Schwärzung haben.

3.1.2. Textvorlagen

Die mit deutlichen und unbeschädigten Schrifttypen einseitig beschriebenen Textvorlagen (mit Schreibmaschine beschriebenen Seiten) müssen ein gleichmäßig mit Kohleband oder Kohlebandkassetten (Plastic-Carbon-Band) geschwärztes Schriftbild aufweisen.

Zum Beschreiben sind nur normierte und mit einem Schreibspiegel bedruckte Offsetformblätter zu verwenden. Ein unterschiedliches Schriftbild innerhalb des Schreibspiegels der Textvorlagen ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

3.1.3. Strichvorlagen

Die Strichvorlagen müssen voll geschwärzte und randscharfe Bildelemente haben und sind auf weißem Papier oder nichtfarbigem, transparentem Material auszuführen. Auf Zeichenfolie, Film oder leicht vergilbtem Papier ausgeführte Strichvorlagen dürfen nicht in die Offsetformblätter eingeklebt werden. Bei mehrfarbigen Strichvorlagen müssen Farbauszüge (schwarz - weiß) angefertigt werden.

Es sind zusätzlich folgende Festlegungen einzuhalten:

a) bei einzuklebenden Strichvorlagen
- Die Strichelemente müssen so gezeichnet sein, daß sie nach der Verkleinerung um 35% mindestens 0,1 mm breit sind und die Abstände oder Zwischenräume 0,2 mm betragen.
- Die Schrifthöhe für einzuklebende Strichvorlagen muß mindestens 2,5...3 mm betragen.

b) für Beilagen
- Die Größe der Strichelemente, Abstände oder Zwischenräume und Schrifthöhe bzw. Linienbreite müssen so ausgeführt sein, daß diese nach der Verkleinerung den Standardgrößen angepaßt sind.
- Die Beschriftung der Strichvorlage muß eindeutig deren Fußpunkt erkennen lassen.
- Die Strichvorlagen müssen gerändelt sein. Die Beilagen mit Geheimhaltungsgrad werden von der Druckerei des Ministeriums für Nationale Verteidigung (VEB) - Berlin umrandet.


Beispiel für eine Strichzeichnung

3.1.4. Halbtonvorlagen

Die Halbtonvorlagen müssen hinsichtlich der Abmessungen und Qualität so ausgeführt sein, daß
a) erforderliche Details zu erkennen sind,
b) die Bildelemente randscharf und kontrastreich dargestellt werden,
c) der Bildhintergrund neutral ist.
Die druckfertigen Halbtonvorlagen können mit einem Transparentdecker versehen sein. Das Aufkleben der Halbtonvorlagen auf weißem Karton ist zulässig.

Die Halbtonvorlagen und zu montierende Strichzeichnungen müssen mit schwarzem Faserschreiber oder Kugelschreiber auf der Vorderseite am unteren Rand (Fußpunkt) gemäß Teil B, Abschn. 4.3.2., gekennzeichnet sein.

Die Nummer des Dokuments und zusätzlich bei Dokumenten mit Geheimhaltungsgrad die VS-Nummer sollten gemäß Bild 6 auf dem unteren Rand angeordnet werden. Sie können jedoch in Ausnahmefällen auch auf der Rückseite der Halbtonvorlage stehen.

Ich distanziere mich ausdrücklich vom menschenverachtenden und kriminellen politischen System der ehemaligen DDR und Ostberlins. Die hier gezeigten Beispiele und Dokumente werden ausschließlich zur geschichtlichen Forschung dargestellt.