Anmerkungen

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Anmerkung:
1. Die in der Tabelle angeführte Länge der SLB bezieht sich auf mittlere Nennwerte (Nenntemperatur der Luft +27 °C -Monatsmittel um 13.00 Uhr des wärmsten Monats im Jahr, Luftdruck 746 Torr, mittlere Längsneigung der SLB höchsten 0,01). Für Räume, in denen die Nenntemperatur der Luft unter und der Luftdruck über den Mittelwerten liegen, wird die Länge der SLB wie für die mittleren Bedingungen genommen (unter der Bedingung, daß die mittlere Längsneigung der SLB innerhalb der Grenzen bis 0,01 bleibt). In den Räumen, in denen die Nenntemperatur der Luft über und der Luftdruck unter dem Mittelwert liegen und die mittlere Längsneigung der SLB mehr als 0,01 beträgt, wird die Länge der SLB durch Berechnung entsprechend der in Anlage 2 dargelegten Methodik präzisiert.

2. Die in der Tabelle XII/1 angeführten Werfe für die maximale Längsneigung der SLB sind als Ausnahme zu betrachten. Die Autobahnabschnitte für SLB werden so ausgewählt, daß ihre Längsneigungen minimal sind und daß das Längsprofil der SLB eine möglichst geringe Anzahl Knicke aufweist. Eine Veränderung der Längsneigungen an den äußeren Abschnitten der SLB, die 1/4 ihrer Länge entsprechen, sowie auf den daran angrenzenden Endsicherheitsstreifen ist nicht zu empfehlen. Die äußeren Abschnitte der SLB sollten eine Nullneigung besitzen bzw. ansteigen. Bei einer Veränderung des Längsprofils der SLB ist es zweckmäßig, einen Kurvenradius der Oberfläche in der Längsrichtung von mindestens 20 000 m zu haben.

3. Es empfiehlt sich, das Querprofil der SLB und dementsprechend den Endsicherheitsstreifen mit zweiseitiger symmetrischer Neigung zu wählen (Bild XII/2).
Mit dem Ziel einer wesentlichen Verringerung von Erd- bzw. Gesteinsarbeiten an Autobahnen mit einseitigem Neigungsprofil ist es gestattet, in Einzelfällen ein einseitiges Neigungsprofil zur Anwendung zu bringen.
In Ausnahmefällen ist eine maximale Querneigung der unbefestigten seitlichen Sicherheitsstreifen von 0,025 und der Endsicherheitsstreifen von 0,050 zulässig.

4. Wenn aus Gründen der Geländebedingungen die Breite des Abschnittes 1. Ordnung von 60 m nicht eingehalten werden kann, ist die Verringerung der Breite der seitlichen Sicherheitsstreifen auf je 10 m zulässig, unter der Bedingung, daß die Gesamtbreite des Abschnittes 1. Ordnung mindestens 40 m beträgt.

124. Die Konstruktion der befestigten Decke der SLB wird analog der Konstruktion des Fahrbahnbelages der Autobahn gewählt. Die Fahrbahndecke braucht nicht verstärkt zu werden.Die Vorbereitung der unbefestigten Sicherheitsstreifen besteht in ihrer Säuberung, Planierung und Verdichtung (mindestens 95 % der maximalen möglichen Dichte bei optimaler Feuchtigkeit). Verlieren die unbefestigten Sicherheitsstreifen bei starker Feuchtigkeit weitgehend ihre Tragfestigkeit, dann sind zu-