Dienstzone: Flugplatztechnische Sicherstellung

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Gruppe Flugplatztechnische Sicherstellung

Lfd. Nr. Anlage Zweck der Anlage Forderungen an die Lage der Anlage
18 Flugplatzwartungsgerätehof Unterbringung der gesamten Flugplatzwartungstechnik, der materiellen Mittel und Kontrolldurchsichtspunkt einschließlich Werkstatt und sanitärer Anlagen für Personal, Unterbringung des Personals des Winterdienstes und Führungspunktes des Winterdienstes wird in der Regel auf dem Gebiet der Dienstzone so angelegt , daß die Fahrzeuge auf kürzestem Wege in die Flugzone fahren können
19 Platz für die Bodenmittel zum Abstellen der diensthabender Bodenmittel, die Flüge sicherstellen liegen in der Nähe der Abstellplätze an den Straßen
20 Feuerwehrgebäude zur Unterbringung des Personalbestandes und der Technik der Feuerwehr liegt in der Regel auf dem Gebiet der Unterkunftszone
21 Gebäude und Anlagen der Flugplatzsicherung zur Unterbringung der Wachen und der Sicherungseinheiten des Flugplatzes und seiner einzelnen Objekte werden in der technischen Zone und in der Unterkunftszone entsprechend den Anforderungen der Dienstvorschrift für den Standort- und Wachdienst angelegt

Anmerkung:
1. Die Liste der Anlagen für die Nachrichten- und Flugsicherungsmittel und ihre Lage werden ausgehend vom gestellten militärischen Forderungsprogramm und den Ausgangsangaben
für die Projektierung der Ausrüstungsvariante des Flugplatzes mit Nachrichten- und Flugsicherungsmitteln (stationär,