Dienstzone: Flugleitung und Flugvorbereitung

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Tabelle VII/1 Anlagen der Dienstzone von Flugplätzen der ständigen Basierung und Anforderungen an ihre Lage

Anlagengruppe für die Flugleitung und Flugvorbereitung

Lfd. Nr. Anlage Zweck der Anlage Forderungen an die Lage der Anlage
1 Gebäude der Flugleitung und Flugvorbereitung (oder einige Gebäude: Flugleitung, Geschwaderdienstgebäude, Gebäude für die Druckanzüge, die Trainingsgeräte, die Klassenräume u.a.) (Personaldienstgebäude) für die Sicherstellung der Leitung und Führung der Flüge. Zur Unterbringung der Dienste der Fliegertruppenteile, der Unterrichtsräume, der Trainingsgeräte, der Druckanzüge , der Räume für Esseneinnahme und Erholung liegt in der Regel zentral zur SLB auf einem Abschnitt, der mindestens 250 ... 300 m von der Grenze des Flugfeldes und 100 ... 150 m von der Haupt-SLB und dem Gruppenabstellplatz entfernt ist. Es muß ein guter Überblick über das Flugfeld und die daran angrenzenden Flugschneisen (für die Flugleitung) gegeben sein
2 Schutzbauwerk des GS des Fliegergeschwaders zur Unterbringung des GS des Fliegergeschwaders zentral zu den Staffeldezentralisierungsräumen
3 Technische Dienstgebäude der Staffeln zur Vorbereitung des fliegenden und technischen Personals. Zur Erholung und zur Sicherstellung der Wartung der Flugzeuge liegt im Raum der Abstellplätze der Staffeln in einer Entfernung von 30 ... 50 m von den Einzelabstellplätzen und 100 ... 150 m von den Gruppenabstellplätzen (Reihen-) oder von der Hauptrollbahn