Tabelle VII/1 Anlagen der Dienstzone von Flugplätzen der ständigen Basierung und Anforderungen an ihre Lage
Anlagengruppe für die Flugleitung und Flugvorbereitung
Lfd. Nr. | Anlage | Zweck der Anlage | Forderungen an die Lage der Anlage |
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1 | Gebäude der Flugleitung und Flugvorbereitung (oder einige Gebäude: Flugleitung, Geschwaderdienstgebäude, Gebäude für die Druckanzüge, die Trainingsgeräte, die Klassenräume u.a.) (Personaldienstgebäude) | für die Sicherstellung der Leitung und Führung der Flüge. Zur Unterbringung der Dienste der Fliegertruppenteile, der Unterrichtsräume, der Trainingsgeräte, der Druckanzüge , der Räume für Esseneinnahme und Erholung | liegt in der Regel zentral zur SLB auf einem Abschnitt, der mindestens 250 ... 300 m von der Grenze des Flugfeldes und 100 ... 150 m von der Haupt-SLB und dem Gruppenabstellplatz entfernt ist. Es muß ein guter Überblick über das Flugfeld und die daran angrenzenden Flugschneisen (für die Flugleitung) gegeben sein |
2 | Schutzbauwerk des GS des Fliegergeschwaders | zur Unterbringung des GS des Fliegergeschwaders | zentral zu den Staffeldezentralisierungsräumen |
3 | Technische Dienstgebäude der Staffeln | zur Vorbereitung des fliegenden und technischen Personals. Zur Erholung und zur Sicherstellung der Wartung der Flugzeuge | liegt im Raum der Abstellplätze der Staffeln in einer Entfernung von 30 ... 50 m von den Einzelabstellplätzen und 100 ... 150 m von den Gruppenabstellplätzen (Reihen-) oder von der Hauptrollbahn |