Günstige Bedingungen für die Instandhaltung

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

(6) Bei der Projektierung der Flugbetriebsflächen sind außerdem Maßnahmen zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Instandhaltung der befestigten Flugbetriebsflächen und der Rasenflächen durchzusetzen. Dazu gehören:
a) Anordnung eines günstigen Fugenbildes auf Zementbetonflächen,
b) Schutz vor Eindringen von Wasser aus der angrenzenden Umgebung,
c) schnelle Ableitung von anfallendem Oberflächenwasser.
(7) Auf den Flugplätzen der ständigen Basierung und dem Manöverflugplatz sind agrotechnische Maßnahmen zur Schaffung von Rasenflächen, die über den größten Teil des Jahres genutzt werden können, vorzusehen.