Relief der Start- und Landebahn

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

bahnen (Gruppenabstellplätzen) kann mit 0,035 und die Krümmungsradien können mit 2000 m angenommen werden.

Relief der Start- und Landebahn, der Rollbahnen und Abstellplätze mit befestigten Decken

60.(1) Die Mindestlängsneigungen der Oberflächen der SLB, der Rollbahnen, der Abstellplätze und der anderen Flächen mit befestigter Decke werden nicht begrenzt. Beim Bau von offenen Rinnen auf der Decke für das Ablaufen des Wassers sind Mindestlängsneigungen von mindestens 0,0025 anzunehmen.
(2) Die Mindestquerneigungen der SLB, der Rollbahnen und der Abstellplätze müssen mindestens 0,008 betragen. Ausnahmen können die Abschnitte der Rollbahnen bilden, die die Rasenflächen des Flugfeldes schneiden. Die minimale Querneigung der Rollbahnen auf diesen Abschnitten ist unter Berücksichtigung der Neigungen der Rasenfläche zu wählen.
(3) Die maximalen Längs- und Querneigungen der SLB, der Rollbahnen, der Abstellplätze und anderen Flächen mit befestigter Decke dürfen die in Tabelle V/2 aufgeführten Werte nicht überschreiten.

61.(1) Der Radius der Oberflächenkrümmung der SLB mit befestigter Decke in Längsrichtung muß für Flugplätze aller Klassen mindestens 6000 m betragen. Der Radius der Oberflächenkrümmung der Rollbahnen und Abstellplätze in Längsrichtung muß mindestens 3000 m betragen.
(2) Der Radius der Oberflächenkrümmung der Gruppenabstellplätze und der parallelen Abschnitte der Rollbahnen, von denen aus Starts und Landungen möglich sind, muß wie für die SLB gewählt werden (Bild V/2).
(3) Bei den genannten Mindestwerten der Krümmungsradien muß der Abstand zwischen den Bruchflächen des Oberflächenprofils 40 ... 50 m betragen. Es wird empfohlen, den Krümmungsradius in Längsrichtung so zu wählen, daß die absolute Größe der