Manöverflugplätze

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Basierung von Fliegertruppenteilen und -einheiten.
(2) Manöverflugplätze haben Flugbetriebsflächen mit teilbefestigter Decke und eine mobile Ausrüstung. Bestimmte Manöverflugplätze können vollständig befestigte Flugbetriebsflächen haben. Sie dienen zur zeitweiligen dezentralisierten Basierung von Fliegertruppenteilen und -einheiten und zur Sicherstellung ihrer Gefechtsausbildung.

9. Nach den technischen Parametern der Flugfelder (Ausmaße der Flugfelder und Belastbarkeit der befestigten Flugbetriebsflächen) werden die Militärflugplätze, mit Ausnahme der Spezialflugplätze, in Flugplätze I. , II. und III. Klasse und in Landeplätze eingeteilt.

10.(1) Die Grundlage der Klassifizierung von Militärflugplätzen, die eine SLB mit befestigter Decke haben, bilden folgende technische Parameter der Flugfelder:
a) Länge des Arbeitsfeldes des Flugfeldes (SLB) unter berechneten mittleren Bedingungen, +)
b) Belastbarkeit der befestigten Decken der SLB, der Rollbahnen und der Arbeitsplätze.
(2) Für Flugplätze ohne befestigte Decken ist die Länge des Arbeitsfeldes des Flugfeldes die Klassifizierungskennziffer..
(3) Die Größen der Klassifizierungskennziffern von Flugplätzen für die errechneten mittleren Bedingungen sind in Tabelle I/l angeführt.

 

+) Berechnete mittlere Bedingungen:
- Monatsmittel der Lufttemperatur (in 2 m Höhe) von 14.00 Uhr des heißesten Monats des Jahres addiert mit 6 °C,:
- Luftdruck 746 Torr, der einer Höhe des Flugplatzes über dem Meeresspiegel von 160 m entspricht,
- durchschnittliche Längsneigung des Arbeitsfeldes des Flugfeldes (SLB) von 0,005 (wird als Verhältnis der Differenz der Höhen der SLB-Enden zu deren Länge bestimmt ).