Such- und Rettungssicherstellung

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

(2) Zur Herausbildung und Aufrechterhaltung von Fertigkeiten in der Anwendung der Rettungsmittel sind mit den fliegenden Besatzungen durchzuführen:
a) Trainings und Katapultierungen an speziellen Trainingsgeräten,
b) Trainings mit Herausziehen des Sitzes aus der Flugzeugkabine,
c) Trainings im Wasser mit Nutzung der Seenotrettungsausrüstung,
d) Komplextrainings der Handlungen der Besatzung nach der Landung in einem dünn besiedelten Gebiet und in Wüsten,
e) Komplextrainings im Trainingsgarten zur Nutzung der Rettungsmittel,
f) Unterricht und Trainings zum Erarbeiten der Handlungen der Besatzung nach der Landung oder dem Wassern unter verschiedenen Bedingungen sowie von Fertigkeiten in der Nutzung der Notfunkstation bzw. Funkbaken, der Mittel zur optischen Signalisation und der Seenotrettungsmittel,
g) Einweisungs- und Übungssprünge mit dem Fallschirm.

715. Zur Vorbereitung der Luftlandegruppen zum Retten von fliegenden Besatzungen und Passagieren sind komplexe Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen durchzuführen. Dabei sind zu erarbeiten:
a) die Landung oder das Wassern der Fallschirmspringer auf Plätzen, die in größerer Entfernung vom Flugplatz liegen,
b) das Suchen und die Hilfeleistung für fliegende Besatzungen nach der Landung oder dem Wassern,
c) das Aufnehmen von Personen in den Hubschrauber aus der Standschwebe,
d) die Signalgebung an Suchflugzeuge oder Hubschrauber.

Such- und Rettungssicherstellung

716. Die Such- und Rettungssicherstellung der Flüge ist mit dem Ziel zu organisieren, fliegende Besatzungen und Passagiere in Not geratener Flugzeuge rechtzeitig zu suchen, zu bergen und ihnen die erforderliche Hilfe zu leisten. Die Such- und Rettungssicherstellung umfaßt: