Flüge im Bereich der Nachfolgeströmung

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

e) die Handlungen zum Ausflug aus Turbulenzzonen.

570. Während der Vorbereitung auf den Flug hat die fliegende Besatzung folgendes zu studieren:
a) den Vertikalschnitt der Atmosphäre im Raum der Flüge,
b) das Vorhandensein von Strahlströmen im Raum der Flüge.

571. Beim Einflug in starke Turbulenz, die die Flugsicherheit gefährdet, hat der Besatzungskommandeur durch eine Veränderung der Flughöhe, der Geschwindigkeit und des Kurses aus der Gefahrenzone auszufliegen und seine Handlungen dem Flugleiter, dem Gefechtsstand oder der Leitstelle zu melden.

572. Beim Einflug in eine Turbulenzzone bei wolkenlosem Himmel nahe der praktischen Gipfelhöhe hat der Besatzungskommandeur das Flugzeug in den Sinkflug zu überführen, die Flughöhe bis zum Ausflug aus der Turbulenzzone zu verringern und die Veränderung der Flughöhe dem Flugleiter, dem Gefechtsstand oder der Leitstelle zu melden.

Flüge im Bereich der Nachfolgeströmung

573. (1). Die Turbulenz der Nachfolgeströmung ist am gefährlichsten in geringen Höhen, während der Landung und in Flughöhe nahe der praktischen Gipfelhöhe des Flugzeugs.
(2) Bei der Vorbereitung auf die Flüge hat sich die fliegende Besatzung für den Fall eines möglichen Einfluges in die Nachfolgeströmung bekannt zu machen mit:
a) dem physikalischen Wesen der Nachfolgeströmung,
b) der Intensität der Nachfolgeströmung in Abhängigkeit von den Flugbedingungen,
c) der Richtung der geringsten Intensität der Nachfolgeströmung des vorausfliegenden Flugzeugs,
d) den Handlungen zum Ausflug aus dem Bereich der Nachfolgeströmung.

574. Der Flugleiter hat die minimalen Abstände zwischen den startenden und zur Landung anfliegenden verschiedenen Flug-