Politische Arbeit bei der Organisation und Durchführung der Flüge

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!
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Ein- und Ausschalten der Mittel auf dem Gefechtsstand, der Flugleitung, dem SKP und der Funkmeßlandeanlage sind entsprechend der Diensthabende des Gefechtsstandes, der Flugleiter, der Steuermann vom Dienst und der Landeleiter verantwortlich.

178. Die rechtzeitige Bearbeitung und Auswertung des Materials der objektiven Kontrolle mit der erforderlichen Qualität organisiert der Leiter der Gruppe Ausbildung/Auswertung.

179. Jeder Flug ist mit Nutzung des Materials der objektiven Kontrolle auszuwerten und zu bewerten. Das Material der objektiven Kontrolle für eine Flugaufgabe ist in dem Umfang, der in den Bewertungsnormen, in speziellen militärischen Bestimmungen und durch zusätzliche Anordnungen des Kommandeurs des Fliegertruppenteils oder seiner Stellvertreter gefordert wird, aufzubereiten.

IV. Politische Arbeit bei der Organisation und Durchführung der Flüge

Allgemeines

180. (1) Die politische Arbeit bei der Organisation und Durchführung der Flüge ist Bestandteil der gesaraten politischen Arbeit mit dem Personalbestand. Sie erfolgt auf der Grundlage der Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der Instruktion für die leitenden Parteiorgane (Politorgane) und für die Parteiorganisationen der SED in der NVA und in den Grenztruppen der DDR, der Befehle, Direktiven, Anordnungen und Ordnungen des Ministers für Nationale Verteidigung sowie der Direktiven, Anordnungen und Ordnungen des Stellvertreters des Ministers und Chefs der Politischen Hauptverwaltung der NVA.
(2) Die politische Arbeit bei der Organisation und Durchführung von Flügen in den Teilstreitkräften der NVA und den Grenztruppen der DDR erfolgt weiterhin auf der Grundlage der