Flugregime

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!
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LSK/LV ist eine Flugordnung auf der Grundlage der gemeinsamen Ordnung zum Fliegen im Flugplatzknoten zu erarbeiten. Diese Ordnung ist vom Kommandeur des Verbandes oder der Offiziershochschule der LSK/LV zu unterschreiben und vom Stellvertreter des Ministers und Chef der LSK/LV zu bestätigen.

7. In die Flugordnung des Verbandes oder der Offiziershochschule der LSK/LV sind die Grenzen der Flugleitungsbereiche, der Schießplätze und anderer Räume sowie die Festlegungen zur Organisation und Durchführung der Flüge im Verband aufzunehmen.

8. Die Leitung und Kontrolle der Flüge im Luftraum der DDR erfolgen in Übereinstimmung mit den Hauptflugregeln durch die Gefechtsstände und Leitstellen, die Gruppen zur Leitung der Flüge und die Flugsicherungsorgane der zivilen Luftfahrt sowie der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) in ihren Verantwortungsbereichen

9. Die vereinigte Hauptzentrale ist das zentrale Organ für die Planung und Koordinierung der Flüge aller Institutionen im Luftraum der DDR.

10. Das zentrale Organ zur Führung der Flüge und Überflüge der Fliegerkräfte der NVA und der Grenztruppen der DDR, der zivilen Luftfahrt, der GST und anderer Institutionen der DDR ist der zentrale Gefechtsstand der LSK/LV.

11. Die allgemeine Ordnung der Nutzung des Luftraums der DDR ist in den Bestimmungen über das Flugregime im Luftraum der DDR für die Luftfahrzeuge aller Institutionen festgelegt.

Flugregime

12. Das Flugregime ist in den Hauptflugregeln festgelegt und umfaßt die Ordnung der Durchführung von Flügen im Luftraum der DDR.

13. Das Flugregime ist mit dem Ziel festgelegt: