Dritte Kurve (3)

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Wenn die Platzrunde in 300 m Höhe und die 2. und 3. Kurve entsprechend den obendargelegten Hinweisen geflogen werden, ist sofort nach dem Ausfahren des Fahrwerks in den Sinkflug überzugehen. In diesem Falle beträgt die Flughöhe zum Zeitpunkt des Einleitens der 4. Kurve 230 ... 220 m und das Ausleiten der 4. Kurve ist in einer Höhe von mindestens 150 m gewährleistet.
Wird die Platzrunde in 200 m Höhe geflogen, ist nach dem Sinkflug auf 150 m Höhe der Sinkflug zu unterbrechen, die 4. Kurve in der Horizontalebene zu fliegen und auf dem Landekurs erneut zum Sinkflug überzugehen. Dabei ist es auch gestattet, die 4. Kurve in 200 m Höhe zu fliegen, d.h. ohne Übergang zum Sinkflug auf der Geraden von der 3. zur 4. Kurve. Nach dem Einnehmen des Sinkflugzustandes hat der Hubschrauberführer Umsicht zu halten, anhand der Instrumentenanzeigen die Funktion der Triebwerke und der Systeme des Hubschraubers zu kontrollieren und dabei besonders auf das Einhalten der empfohlenen Tragschraubendrehzahl zu achten. Alle Kräfte und Momente, die am Hubschrauber im gleichförmigen Sinkflugzustand angreifen (Bild 1/18), müssen sich im Gleichgewicht befinden. Die Gleichheit der Summe der Kräfte FY + FA,TF und der Summe der Kräfte FG,1 + FX,St ist Bedingung für das Einhalten des konstanten Sinkwinkels Θ. Bedingung für das Einhalten der konstanten Vorwärtsgeschwindigkeit ist
die Gleichheit der Kräfte FG,2 mit der Summe der Kräfte FX + FW; wenn die Kraft FX nach vorn gerichtet ist, muß das Gleichgewicht der Summe der Kräfte FG,2+ FX und der Kraft FW bestehen.
Bedingung für dae Einhalten des befohlenen Kurses ist die Gleichheit der Summe der Momente vom Schub der Heckschraube und der aerodynamischen Kraft der Seitenflosse (FHeS * lHeS + FA,K * lK) mit dem Reaktionsmoment der Tragschraube MTS. Die Gleichheit der o.g. Kräfte und Momente wird durch angemessenen Ausschlag der entsprechenden Steuerorgane gewährleistet.