Starts mit maximaler Startmasse

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

b) der Schwerpunkt im zulässigen Bereich (siehe Anhang) liegt,
c) die Lasten im Laderaum bzw. die Anhängungen sicher befestigt sind.
Der Flugzeugstart mit beladenem Hubschrauber hat keine Besonderheiten .
Vor dem Hubschrauberstart ist in der Kontrollstandschwebe das Vorhandensein der erforderlichen Leistungsreserve der Triebwerke zu überprüfen. Der Hubschrauber muß mit der jeweiligen Startmasse in einer Höhe von mindestens 3 m schweben. Die Triebwerkleistung kann dabei etwas über der Nennleistung liegen, darf jedoch nicht die Startleistung erreichen. Bei maximaler bzw. höchstzulässiger Startmasse ist der Hubschrauberstart in allen Fällen, unabhängig von der Windgeschwindigkeit, exakt gegen den Wind durchzuführen. Beim Abheben des Hubschraubers und beim vertikalen Steigflug ist besonders auf das gleichmäßige Tempo beim Erhöhen der Triebwerkleistung zu achten. Nachdem die Triebwerke die Nennleistung eingenommen haben, ist die Tragschraubendrehzahl am Anzeiger häufiger zu kontrollieren. Dabei ist zu beachten, daß die vertikale Steiggeschwindigkeit in diesem Falle geringer ist als beim Flug mit einen nicht beladenem Hubschrauber. Bei einer Tragschraubendrehzahl von 93 % darf der Hubschrauberführer den Gassteigungshebel nicht weiter nach oben verstellen und hat die Höhe zu schätzen. Liegt die Höhe des Hubschraubers über der Erdoberfläche in diesem Falle unter 3 m, so ist der Hubschrauber abzusetzen und die Beladung zu verringern. Wenn es die Abmessungen und die Bodenbeschaffenheit des Platzes gestatten, ist ein Flugzeugstart durchzuführen. In einer Höhe, die nicht unter 3 m liegen darf, ist durch äußerst gleichmäßiges Drücken des Steuerknüppels zum Aufholen der Geschwindigkeit überzugehen. Ein mögliches Sinken des Hubschraubers ist durch Erhöhen der Triebwerkleistung bis zur Startleistung zu verhindern. Dabei ist die Tragschraubendrehzahl am Anzeiger aufmerksam zu kontrollieren. Wenn sich die Tragschraubendrehzahl auf 92 % verringert, darf der Hubschrauberführer den Gassteigungshebel nicht weiter nach oben verstellen; das Aufholen der Geschwindigkeit ist mit Einhalten eines konstanten Längsneigungswinkels fortzusetzen. In diesem Falle ist ein Höhenverlust des Hubschraubers möglich; nach