Hubschrauberstart

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Instrumente zur Kontrolle der Arbeit der Triebwerke und der Systeme des Hubschraubers und der Flugüberwachungsinstrumente) .
e) Kontrollieren, daß der Drehgasgriff am rechten Anschlag steht und die Tragschraubendrehzahl 95 beträgt und diese bei Notwendigkeit mit der Zusatzkorrektur einstellen.
f) Den Steuerknüppel und die Pedale in die Neutralstellung stellen.
g) Mit dem Trimmerknopf ÄMT-2 oder mit dem 8-Stellungs-Trimmerumschalter MGU-1 den Steuerknüppel entlasten.
h),Anhand der Lichtsignalisation das Einschalten des Kurs-, Schräglagen- und Längsneigungskanals am Pult des Autopiloten kontrollieren.
i) Umsicht halten und die Hindernisfreiheit in der Startrichtung nach linke vorn, nach links seitlich, nach links hinten, nach links oben und nach links vorn kontrollieren; in der gleichen Reihenfolge Umsicht in der rechten Halbsphäre halten und besonders aufmerksam die SLB sowie den Luftraum in der Startrichtung beobachten.
k) Den Funkverkehr des Flugleiters mit anderen Besatzungen verfolgen.
l) Einen Orientierungspunkt zum Einhalten der Richtung auswählen .
m) Die Meldungen des 2. Hubschrauberführers und des Bordtechnikers über die Startbereitschaft und die Ergebnisse ihrer Umsicht entgegennehmen.
n) Über Funk vom Flugleiter die Starterlaubnis einholen.

1.4.2.3. Hubschrauberstart

Nach dem Erhalt der Starterlaubnis vom Flugleiter hat der Hubschrauberführer die Bremsen der Fahrwerkräder zu lösen, durch gleichmäßiges Vergrößern der Gesamtsteigung der Tragschraube auf den erforderlichen Wert den Hubschrauber abzuheben und dabei Verlagerungen und Drehungen zu verhindern. Der vertikale Steigflug ist bis zu einer Höhe von 3 ... 5 m durchzuführen; in dieser Höhe ist in die Standschwebe überzugehen.