Kurswinkel und Wind

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Rückwärtsverlagerungen bei Gegenseitenwind zulässig.
Die Seitenkomponente der Windgeschwindigkeit darf bei den Verlagerungen in Bodennähe bei Gegenseitenwind wie bei der Standschwebe nicht 10 m/s überschreiten. Das bedeutet, daß mit zunehmender Geschwindigkeit des Gegenseitenwindes der Winkel der Längsachse des Hubschraubers zur Windebene kleiner werden muß.
Der Winkel zwischen der Längsachse des Hubschraubers und der Windrichtung (Bild 1/3) wird als Kurswinkel des Windes ε bezeichnet (siehe Tabelle 1/3).
Die Heckschraube des Hubschraubers Mi-24D hat die Drehrichtung "unteres Blatt nach vorn" und einen auf 25° erweiterten Einstellwinkelbereich der Blätter. Dadurch wird die Reserve der Kurssteuerung in der Standschwebe bei Seitenwind etwas vergrößert. Deshalb sind mit dem Hubschrauber Mi-24D die Standschwebe sowie Überflüge bei Geschwindigkeiten des Seiten- und Rückenwindes bis 10 m/s zulässig.

Tabelle 1/3 Zulässige Werte der Kurswinkel des Windes ε, bei denen Verlagerungen des Hubschraubers in Bodennähe zulässig sind

Windgeschwindigkeit in m/s zulässiger Wert des Kurswinkels des Windes ε in Grad
bei Seitenwind von links bei Seitenwind von rechts
12 >=125 <=235
14 >=135 <=225
16 >=140 <=220
18 ... 20 >=150 <=210

Vor dem Flug zum Erarbeiten der Standschwebe hat der 1. Hubschrauberführer mit Nutzung der Nomogramme die zulässige Startmasse des Hubschraubers zu bestimmen. Bei Windgeschwindigkeiten über 10 m/s dürfen Überflüge und Verlagerungen nur gegen den Wind erfolgen. Die Vertikalgeschwindigkeit darf bis zu einer Höhe von 10 m nicht 2 m/s überschreiten. Im weiteren ist sie gleichmäßig so zu verringern, daß sie in einer Höhe von 2 ... 1 m und