Landung außerhalb des Flugplatzes

Nur zur geschichtlichen Information, nicht für fliegerische Zwecke verwenden!

Achtung!

  • Eine Landung außerhalb des Flugplatzes ist nur auf Flächen zu erlauben, auf denen mit ausgefahrenem Fahrwerk gelandet werden kann.
  • Der Flugzeugführer muß von der Sicherheit der Landung überzeugt sein.

Kommandos des Flugleiters

  • Landeplatz melden.
  • Nicht entleerte Zusatzbehälter abwerfen.
  • Außenanhängungen abwerfen.
  • Fahrwerk und Landeklappen ausfahren.
  • Anschnallgurte entarretieren und so weit wie möglich zum Gerätebrett beugen.
  • In der Höhe 2000... 1500 bei der Gerätegeschwindigkeit 400...700 im Horizontalflug Kabinendach abwerfen.
  • Anschnallgurte festzurren und verriegeln.
  • Nach dem Aufsetzen Triebwerk abstellen.
  • Bremsschirm fahren und Akku ausschalten.
  • Beim Bremsen Bodendichte und Hindernisse beachten.
  • Die automatische Radentbremsung ausschalten.
Die Notlandung ist nur erlaubt:
a) Bei defektem Triebwerk mit ausgefahrenem Fahrwerk auf einem Platz, dessen Abmessungen und Oberflächenbeschaffenheit dem Flugzeugführer bekannt sind
b) Bei normal arbeitendem Triebwerk nach dem Beurteilen der Eignung des Platzes zur Landung mit vollständig ausgefahrenem Fahrwerk oder nut mit ausgefahrenem Bugradfederbein.
Ist der Flugzeugführer nicht vom gefahrlosen Ausgang der Landung überzeugt, hat er günstige Bedingungen zum Verlassen des Flugzeugs zu schaffen und das Flugzeug durch Katapultieren zu verlassen.